Bei der Mitgliederversammlung sind die zu diesem Zeitpunkt geltenden Hygieneregeln zu beachten. Nach derzeitigem Stand ist für die Teilnahme die 3G-Regelung (Genesen, Geimpft, Getestet) und Kontaktverfolgung zu beachten. Die für die Versammlung geltenden Hygienevorschriften werden wir kurz vorher veröffentlichen.

Aufgrund der Zusammenlegung von zwei Mitgliederversammlungen ist es leider nicht möglich Ehrungen vorzunehmen. Wir möchten die zu ehrenden Mitglieder, in einer gesonderten Veranstaltung Ende des Jahres auszeichnen.

Im Rahmen der Mitgliederversammlung sammeln wir Spenden für den TuS Ahrweiler, dem durch die Flutkatastrophe im Ahrtal sämtliche Grundlagen zum Sportbetrieb genommen wurden. Wir setzen auf Eure Solidarität und hoffen auf großzügige Spendenbeteiligung.
 
Unabhängig davon können Spenden auch direkt an den TuS Ahrweiler geleistet werden:
 
Zahlungsempfänger: TuS Ahrweiler 1898 e.V., IBAN DE 56 5775 1310 0000 8079 25 BIC MALADE51AHR, Verwendungszweck: „Aufbau TuS Ahrweiler nach Flut“