Die Teilnahme am Trainings- und Sportbetrieb setzt voraus, dass die nachstehenden Vorschriften / Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und jederzeit eingehalten werden:

1. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen,

– die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen (krankheitsverdächtigte Personen, positiv Getestete, enge Kontaktpersonen von Infizierten),

– die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- und Geschmacksstörungen aufweisen,

– die trotz entsprechender Erfordernis weder einen negativen Testnachweis, eine Impfdokumentation noch einen Genesungsnachweis vorlegen,

– die die Angabe ihrer Kontaktdaten verweigern.

2. Minderjährige müssen eine vom gesetzlichen Vertreter unterschriebene Einverständniserklärung für Sport während der Corona-Pandemie vorlegen.

3. Es hat immer eine Datenerfassung der Teilnehmer/anwesenden Personen zu erfolgen.

4. Trainings- und Sportangebote nach Stufensystem:

4.1. Basisstufe (landesweite Zahlen der Warnstufe & Alarmstufe werden nicht erreicht):

Sport in geschlossenen Räumen: 3G-Nachweis erforderlich

Sport im Freien: uneingeschränkt ohne Nachweis möglich.

Für nicht immunisierte Personen ist die Nutzung von Umkleiden, Duschen oder Aufenthaltsräumen untersagt. Ein kurzzeitiger und notwendiger Aufenthalt im Innenbereich, etwa zur Wahrnehmung des Personensorgerechts (z.B. um Kinder in die Obhut der Trainer zu übergeben) oder für einen Toilettengang ist möglich. Ausnahme: Reservierung für die Einzelnutzung

4.2. Warnstufe (7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz 8,0 oder Intensivbetten mit Covid 19 Patienten ab 250)

Sport in geschlossenen Räumen: 3G-Nachweis erforderlich (Testnachweis: PCR-Test

Sport im Freien: 3G-Nachweis erforderlich

4.3. Alarmstufe (7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz 12,0 oder Intensivbetten mit Covid 19 Patienten ab 390)

Sport in geschlossenen Räumen: 2G-Nachweis erforderlich (Teilnahme nur für Geimpfte oder Genesene Personen)

Sport im Freien: 3G-Nachweis erforderlich (Testnachweis: PCR-Test)

5. 3G-Regel: Geimpft, Genesen, Getestet

Geimpft: Als vollständig geimpft gelten Personen 14 Tage nach der Letztimpfung, also meist der Zweitimpfung.

Genesen: Als genesen gelten Personen, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt.

Getestet: Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind haben einen auf sie ausgestellten negativen Testnachweis vorzulegen. Antigen-Schnelltests dürfen max. 24 Stunden alt, PCR-Tests maximal 48 Stunden alt sein.

Als getestete Person gilt eine asymptomatische Person

– die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder noch nicht eingeschult ist oder

– Schüler*innen einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule, wobei die Glaubhaftmachung in der Regel durch ein entsprechendes Ausweisdokument zu erfolgen hat.

Ausnahme von PCR-Testpflicht und 2G für symptomfreie Personen:

• Kinder unter 6 Jahren oder Kinder, die noch nicht eingeschult wurden

• Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden

• Für Teilnehmer bis 18 Jahre und Personen, für die keine Impfempfehlung besteht reicht ein AntigenSchnelltest aus. Für Schwangere und Stillende reicht ebenfalls ein Schnelltest aus.

6. Während des Trainings- und Sportbetriebs besteht keine Maskenpflicht.

7. Abseits des Trainings- und Sportbetriebs gilt in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Im Freien besteht diese Pflicht nur dann, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.

8. Im Innenbereich ist durch das durchgängige Öffnen von Fenstern und Türen für eine bestmögliche Belüftung und Luftzirkulation zu sorgen. Falls das witterungsbedingt nicht durchgängig möglich sein sollte, muss spätestens nach 30 Minuten Training ausreichend gelüftet werden.

9. Vor jedem neuen Training/Kurs bzw. zwischen dem Wechsel der Teilnehmer sind 15 Minuten Pause einzuhalten. Im Innenbereich sollen dabei die Räumlichkeiten durchlüftet werden.

10. Auf dem gesamten Gelände ist zwischen den anwesenden Personen immer ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Dies gilt auch bei der Ankunft und dem Verlassen der Anlage. Ansammlungen im Eingangs- oder Ausgangsbereich sind untersagt. Falls Räumlichkeiten die Einhaltung des Mindestabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.

11. Zentraler Eingang für alle Außenbereiche: Tor vor Vereinsgaststätte „Eviva“

12. Zentraler Ausgang für alle Außenbereiche: großes Tor am Kunstrasenpatz

13. Fahrräder unbedingt in den dafür vorgesehenen Bereichen abstellen (Platz hinter der Sennhalle und Bereich unterhalb Terrasse Eintracht-Clubhaus)

14. Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen, ist zu unterlassen.

15. Trainings- und Sportgeräte können nach Rücksprache mit der Abteilungsleitung zur Verfügung gestellt werden. Sie sind nach Benutzung sorgfältig zu reinigen.

16. Den Anweisungen der Trainer bzw. den Verantwortlichen der TSG Eintracht Plankstadt ist Folge zu leisten.

17. Der Trainer muss die Einhaltung der o.g. Vorschriften überwachen. Er führt für jede Gruppe eine Teilnehmerkarte bzw. nutzt eine entsprechende App zur evtl. Nachverfolgung von Infektionsketten. Die Teilnehmerkarte muss leserlich und vollständig ausgefüllt umgehend nach Trainingsende in den Vereinsbriefkasten eingeworfen werden. Ein Nachweis des negativen Schnelltests/ der Impfdokumentation oder ein Genesungsnachweis des Trainers ist – soweit nötig – der Teilnehmerkarte beizufügen. Datenschutzrechtlicher Hinweis: Die Daten werden auf Anweisung der Gesundheitsbehörden erhoben und dienen allein der Nachverfolgung etwaiger Infektionsketten. Sie werden allein zu diesem Zweck verarbeitet und unverzüglich nach Zweckerreichung bzw. nach der Haltedauer vernichtet.

18. Wer gegen die o.g. Vorschriften verstößt, kann vom Sportgelände verwiesen und vom Trainings-bzw. Sportprogramm ausgeschlossen werden.

Plankstadt, den 28. Oktober 2021

Gesamtvorstand TSG Eintracht Plankstadt 1890 e.V.